[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Zentfall, des -es, plur. die -fälle, ein Verbrechen, dessen Untersuchung und Bestrafung dem Zentherrn zustehet, in das Zentgericht gehöret; an andern Oberdeutschen Orten der Fraisfall, Malefiz-Fall, obgleich in manchen Gegenden hier noch ein Unterschied gemacht wird, S. Zent.
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