[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Zeidelgericht, des -es, plur. die -e, ein nur in Nürnberg befindliches Gericht über die Zeideler und ihre Streitigkeiten, welches dem Wald- und Forstgerichte untergeordnet ist. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_294