
Zu den Zahlungsverkehrsvordrucken gehören: Vordrucke, die bei der Ausgabe durch die Bank ZVV- Identifikationsnummern aufweisen von Kunden erstellte Vordrucke, bei denen der Bank die vom Kunden eingetragene Identifikationsnummer bekannt ist. Wenn der Vordruck eingelöst wird, muß er eine ZVV- Identifikationsnummer aufweisen. So ist z.B. das Sperre...
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