[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. ich willfahre, gewillfahret, eines Willen, dessen Verlangen erfüllen, mit dem Dative der Person. Einem willfahren. Ihm ist darin gewillfahret worden. So auch die Willfahrung. Obgleich dieses Wort in unsern alten Überresten nicht angetroffen wird, so hat es doch alles Ansehen...
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