[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Wiederklage, plur. die -n, in den Rechten, die von dem Beklagten gegen den Kläger wegen eben derselben ausgeklagten Sache angestellte Klage: die Gegenklage, Reconventions-Klage. Daher der Wiederkläger, der eine solche Klage anstellet. Wieder kann in dieser Zusammensetzung eine Rückkehr...
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