
Unter Wettbewerbsverbot wird im deutschen Recht die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung mit Rücksicht auf ein bestehendes oder vergangenes Vertragsverhältnis verstanden. Es existiert vor allem im deutschen Arbeitsrecht, aber auch im Handelsrecht für freie Handelsvertreter {§|90a|hgb|juris} HGB und im Gesellschaftsrecht, z.B. {§|11...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsverbot

ist die Beschränkung einer Person in ihrer gewerblichen Tätigkeit zugunsten anderer Unternehmer derselben Fachrichtung. Ein gesetzliches W. besteht für den Handlungsgehilfen (§ 60 HGB) und für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (§ 88 AktG) während ihrer Tätigkeit in dem Unternehmen. Dies g...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/w/Wettbewerbsverbot.htm

Wettbewerbsverbot, arbeitsrechtlich das Verbot, dem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses darf ein kaufmännischer Angestellter ohne Einwilligung seines Arbeitgebers bei verfassungskonformer Auslegung von § 60 HGB in dem Handelszweig seines Arbeitgebers weder...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Beschränkung einer Person in ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit; Verbot, zugunsten eines anderen Unternehmens im gleichen Geschäftszweig tätig zu werden. Ein gesetzliches W. besteht für den Handlungsgehilfen und den Vorstand der AG. Das W. gilt entsprechend für den Geschäftsführer der Gmb...
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https://www.existenzgruender.de/DE/Planer-Hilfen/Gruender-und-Unternehmensl

ist die Beschränkung einer Person in ihrer gewerblichen Tätigkeit zugunsten anderer Unternehmer derselben Fachrichtung. Ein gesetzliches W. besteht für den Handlungsgehilfen (§ 60 HGB) und für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (§ 88 AktG) während ihrer Tätigkeit in dem Unternehmen. Dies gilt entsprechend für Geschäftsführer ei...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/W/Wettbewerbsverbot.html

Im Handels- und Arbeitsrecht eine Verpflichtung des Arbeitnehmers dem Arbeitgeber keine Konkurrenz zu machen. Für Handlungsgehilfen und Vorstandsmitglieder einer AG besteht ein gesetzliches Wettbewerbsverbot. Es ist auch eine vertragliche Vereinbarung möglich (sog. Konkurrenzverbot). Ist ein solches vertraglich vereinbart ist dieses nur bei gleic...
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https://www.lexexakt.de/glossar/wettbewerbsverbot.php

1. auf Gesetz oder Vertrag (Konkurrenzklausel) beruhende Unterlassungspflicht, an Konkurrenzunternehmen mitzuwirken. Gesetzliche Wettbewerbsverbote können mit Einwilligung des Begünstigten aufgehoben werden, sie dienen dem Schutz bestehender Vertragsbindungen, z. B. beim Handlungsgehilfen, der während des Anstellungsverhältnisses ke...
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https://www.wissen.de//lexikon/wettbewerbsverbot
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