
ist ein seit dem 4. Jh. (Konstantin) aus dem römischen Recht in das kirchliche Recht (6./7. Jh.) übernommener Prozess. Er erfordert eine Anklage. Kennzeichnend sind die dem Anklageschriftsatz beizufügende Verpflichtung des Anklägers zum Talion für den Fall der Falschanklage und der Kalumnieneid. Im Hochmittelalter wird der A. auf den Strafproz...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

[lateinisch accusare, `anklagen`] ein Verfahren, das nur stattfindet, wenn der Geschädigte Klage vor einem Richter erhebt; `wo kein Kläger, da kein Richter`. Im Früh- und Hochmittelalter galt der Satz auch in Strafsachen. Erst seit dem Hochmittelalter kam das Of...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Von einem Akkusationsprozess spricht man im Strafrecht, wenn der Prozess nur auf Betreiben des Geschädigten oder seiner Familie eröffnet und durchgeführt wird. Der Akkusationsprozess war vom allem im Mittelalter gebräuchlich. Ihm stand der Inquisitionsprozess gegenüber. Heute gilt im Strafrecht grundsätzlich das Inquisitionsprinzip.
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https://www.lexexakt.de/glossar/akkusationsprozess.php

Akkusationsprozess (v. lat. accusativus = anklagend). Gemäß den deutschen Volksrechten, den Kapitularien der fränkischen Könige und den Rechtsbüchern des MA. war der Akkusationsprozess (Rüge- oder Anklageprozess) das allgemeingültige Strafprozessverfahren. Der Prozess wurde durch Klage (actio, quere...
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https://www.mittelalter-lexikon.de/

ein Verfahren, das nur stattfindet, wenn der Geschädigte Klage vor einem Richter erhebt; „wo kein Kläger, da kein Richter“. Im Früh- und Hochmittelalter galt der Satz auch in Strafsachen. Erst seit dem Hochmittelalter kam das Offizialverfahren auf, in dem ein öffentlicher Ankläger von Amts wegen vorgeht.
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https://www.wissen.de//lexikon/akkusationsprozess
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