
W. ist eine vom Bundestag für fünf Jahre gewählte Person, die 1) den Soldaten als Ansprechpartner für Beschwerden und 2) dem Dt. Bundestag (als dessen Unterorgan) für die parlamentarische Kontrolle der Bundeswehr zur Verfügung steht. Grundlage der Arbeit des W. ist Art. 45b GG; es ist ein jährlicher Bericht zur Situation der Bundeswehr vorzu...
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