
Der Rechtsbegriff des Betriebsübergangs kennzeichnet den Wechsel des Inhabers eines Betriebs oder Betriebsteils (z. B. Teilbetriebsübergang, Outsourcing) durch eine im weitesten Sinne rechtsgeschäftliche Vereinbarung. Die entsprechenden europarechtlichen Richtlinien aus den Jahren 1977 und 2001 haben zu einer weitgehenden Vereinheitlichung dies...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsübergang

Übernimmt ein Dritter die wesentlichen Teile eines Betriebes, insbesondere Maschinen und Anlagen, das Betriebsgrundstück, die Geschäftsbeziehungen oder das know how eines anderen Betriebes, spricht man von einem Betriebsübergang. Findet ein Betriebsübergang statt, gehen Kraft Gesetzes, ohne daß es einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Urs...
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https://insolnet.de/Fachbegriffe.aspx

Unter der Betriebsnachfolge ist der Übergang des Betriebs oder eines Betriebsteils vom bisherigen auf einen neuen Betriebsinhaber zu verstehen. Hinsichtlich der rechtlichen Folgen ist zwischen der Gesamtrechts- und der Einzelrechtsnachfolge zu unterscheiden. Bei ersterer tritt der Nachfolger schon a...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/B/Betriebsuebergang.htm

(business transfer) Die Übernahme per Rechtsgeschäft von Aktiva, Passiva und Belegschaft eines Unternehmens oder Betriebs, entweder ganz oder teilweise. In der Regel geschieht der B. durch den käuflichen Erwerb oder Erbschaft, selt...
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https://www.computer-automation.de/lexikon/?s=2&k=B&id=29861&page=1

(business transfer) Die Übernahme per Rechtsgeschäft von Aktiva, Passiva und Belegschaft eines Unternehmens oder Betriebs, entweder ganz oder teilweise. In der Regel geschieht der B. durch den käuflichen Erwerb oder Erbschaft, seltener durch andere Rechtsgeschäfte. Weil auch die Arbeitsverhältnisse ...
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https://www.elektroniknet.de/lexikon/?s=2&k=B&id=29861&page=1

Betriebsübergang, die rechtsgeschäftliche ûbertragung eines Betriebes oder Betriebsteils auf einen anderen Inhaber (Eigentümer, Pächter). Der neue Inhaber tritt gesamtschuldnerisch in die Rechte und Pflichten aus den zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein (§ 613 a ...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Betriebsübergang wird der auf Rechtsgeschäft basierende Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen anderen Inhaber bezeichnet. Rechtsfolge eines Betriebsüberganges ist gemäß § 613a BGB der Eintritt des Erwerbers in die Rechte und Pflichten des Veräußeres gegenüber den Arbeitnehmern. Der Betriebsübergang ist von der bloßen ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/betriebsuebergang.php

Betriebsübergang ist eine andere Bezeichnung für eine Betriebsnachfolge.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/b/betriebsuebergang.php
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