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Wechselbereicherungsanspruch

Wechselbereicherungsanspruch Logo #42090Ein W. steht dem Inhaber eines Wechsels gegen den Aussteller oder Akzeptanten zu, wenn deren Wechselverbindlichkeit verjährt oder dadurch erloschen ist, daß eine zur Erhaltung des Wechselrechts notwendige Handlung, insbes. der Wechselprotest, versäumt wurde (Art. 89 WG). Dieser Anspruch setzt voraus...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/w/Wechselbereicherungsanspruch.htm

Wechselbereicherungsanspruch

Wechselbereicherungsanspruch Logo #40050Ein W. steht dem Inhaber eines Wechsels gegen den Aussteller oder Akzeptanten zu, wenn deren Wechselverbindlichkeit verjährt oder dadurch erloschen ist, daß eine zur Erhaltung des Wechselrechts notwendige Handlung, insbes. der Wechselprotest, versäumt wurde (Art. 89 WG). Dieser Anspruch setzt voraus, daß eine Bereicherung zum Schaden des Wechse...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/W/Wechselbereicherungsanspruch.html
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