Warnleuchten Bedeutung

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Warnleuchten

Warnleuchten Logo #42871Warneinrichtung zur Sicherung von liegen gebliebenen oder verunglückten Fahrzeugen. Nach der StVZO müssen Kraftfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t die Warnleuchten zusätzlich zum Warndreieck mitführen.
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