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Ediktalzitation

Ediktalzitation Logo #42000 In der Rechtssprache ist die Ediktalzitation eine durch öffentliche Ausschreibung erfolgte gerichtliche Vorladung einer Person, deren Aufenthaltsort unbekannt ist. Veraltet sind die abgeleiteten Wendungen "ediktaliter zitieren" oder "das Ediktal". Der Begriff leitet sich vom lateinischen Lehnwort Edikt ab. == Quelle == ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Ediktalzitation

Ediktalzitation

Ediktalzitation Logo #42015ist die durch öffentliche Bekanntmachung erfolgende Ladung eines Beklagten, den eine persönliche Ladung nicht oder schwer erreicht (z. B. durch Anschlag an einem öffentlichen Gebäude). Sie stammt aus dem römischen Recht. Sie erscheint im 13. Jh. auch im deutschen Reich (Reichsabschied vom 19. 11. 1274) und wird danach im Kameralprozess als sub...
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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