[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Waldzins, des -es, plur. die -e, der Zins, das ist, jährliche Abgabe für die Nutzung eines Waldes an den Waldherren, z. B. für die Freyheit, sein nöthiges Brennholz daraus hohlen zu dürfen; an andern Orten die Waldmiethe, der Forstzins.
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