
Unter dem Begriff vorweggenommene Erbfolge versteht der Bundesgerichtshof "die Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teiles davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger." Das Gesetz verwendet das Begriffspaar "vorweggenommene Erbfolge" an zahlreichen Stelle...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vorweggenommene_Erbfolge
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