[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. 1. Was vor einer Sache hergehet, und sie gleichsam verkündigt; eine veraltete Bedeutung Das vorläufige Gerücht. Ein vorläufiger Brief. 2. Was vor der Hauptsache, doch in Beziehung auf dieselbe, überhaupt uns summarisch geschiehet. Sich vorläufig nach etwas erkundigen. Etwas...
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