[Steuerrecht] - Als Vorläufigkeit beziehungsweise vorläufige Steuerfestsetzung im Sinne von {§|165|ao_1977|juris} der Abgabenordnung bezeichnet man eine Steuerfestsetzung bei der ungewiss ist ob und inwieweit die Voraussetzung für die Entstehung der Steuerschuld eingetreten ist. Aus diesem Grunde lässt die Vorläufigke...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vorläufigkeit_(Steuerrecht)
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