
Die Billigungsklausel ist ein Begriff aus dem Versicherungsvertragsrecht. Sie kommt zum Tragen, wenn die vom Versicherer ausgestellte Versicherungspolice nicht dem gestellten Antrag des Versicherungsnehmers entspricht. Die Billigungsklausel ist in {§|5|vvg_2008|juris} des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Sie unterstellt das Einverst
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Wenn der Versicherungsschein vom Antrag abweicht (z.B. Beitrag), gilt die Abweichung als genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nicht widerspricht. Die Billigungsklausel ist im Versicherungsvertragsgesetz (§ 5 VVG) geregelt
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