
Grundsätzlich entstehen juristische Personen erst mit ihrer Eintragung ins Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister. Es ist jedoch allgemein anerkannt, dass schon vor dieser Eintragung zwischen den Gründern ein Gesellschaftsverhältnis entsteht: die sog. Vorgesellschaft. Sie bildet ein notwendiges Durchgangsstadium im Prozess der Gründun...
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Mit Vorgesellschaft wird die Gesellschaft bezeichnet, die zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrags einer AG oder GmbH bis zur vollständigen Errichtung der AG oder GmbH durch den konstitutiven Eintrag in das Handelsregister besteht. Auf die Vorgesellschaften (Vor-AG und Vor-GmbH) ist größtenteils das Recht der angestrebten Gesellschaftsform a...
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