
Bei der Genehmigung einer neu in Betrieb zu nehmenden Anlage (Genehmigungsverfahren) muß die zuständige Behörde eine Bestandsaufnahme der derzeit auftretenden Immissionswerte von Schadstoffen (Immission) vornehmen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40122
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