
Vonselbsterwerb bedeutet, dass mit dem Tod des Erblassers die Erbschaft dem Erben unmittelbar von selbst anfällt. Es kommt weder auf die Kenntnis des Erben an, noch auf irgendeine diesbezügliche Handlung des Erben oder eines Dritten, {§|1922|bgb|juris} Abs. 1 BGB. So kann man Erbe auch gegen den eigenen Willen werden. Genauso ist das Handeln ei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vonselbsterwerb
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