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Normadressat

Normadressat Logo #42000 Der Normadressat ist die Person, die juristische Person oder die Personenvereinigung, die durch eine Rechtsnorm angesprochen werden. Eine Rechtsvorschrift gilt im Normalfall nur für den Normadressaten. In den meisten Fällen gelten Normen für Jedermann (Beispiel: {§|212|stgb|juris} StGB (Totschlag) "Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu s....
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Normadressat

Normadressat

Normadressat Logo #42834Mit Normadressat wird der Personenkreis bezeichnet, an die sich die Regelung eines Gesetzes (= einer Norm) richtet, dessen Verhalten durch das Gesetz geregelt werden soll. Beispiel: Normadressat des Strafrechts sind alle Einwohner Deutschlands einschließĺich juristischer Personen. Normadressat des Handelsrechts sind alle Kaufleute.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/normadressat.php
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