
==Historisch== Als Volksrecht wird das im Volk selbst entstandene und in dessen Bewusstsein lebende Recht bezeichnet. In den früheren Zeiten der Kulturentwickelung fand bei allen Nationen eine unmittelbare Teilnahme des Volkes an der Bildung und Anwendung des Rechtes statt. Diese Ausformung des Rechts erfolgte in der ersten Phase der Rechtsgeschi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Volksrecht

ist das Recht eines Volkes, insbesondere das Recht eines der frühmittelalterlichen Nachfolgevölker der Germanen[ F. ] lex, ahd.
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
(germanisches Recht) Aufzeichnungen der Rechte der germanischen Stämme zwischen dem 5. und 9. Jahrhundert in lateinischer Sprache.
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https://www.wissen.de//lexikon/volksrecht-germanisches-recht
(volkstümliches Recht) volkstümliches, verständliches Recht im Gegensatz zu dem modernen durchgearbeiteten und daher notwendig technisierten „Juristenrecht“.
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https://www.wissen.de//lexikon/volksrecht-volkstuemliches-recht
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