[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Vogtding, des -es, plur. die -e, ein altes, auch nur in einigen Gegenden übliches Wort, das Ding, d. i. Gericht eines Vogtes, besonders eines Schutz- und Schirmherrens geistlicher Stifter, zu bezeichnen, das Vogtgericht, die vogteylichen Gerichte S. Vogtey.
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