[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Viermann, des -es, plur. die -männer, ein Mann von vieren, ein Glied eines Collegii von vier Personen, welche, wenn sie von einigem Ansehen sind, lieber Vierherren genannt werden.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_5_1_1235

Viermann, im historischen Recht andere Bezeichnung für Vierleute. Der Begriff ist verschiedentlich in historischen Quellen zu finden. Die Kenntnis seiner Bedeutung kann besonders für genealogische sowie regional- bzw. lokalhistorische Forschungen nützlich sein.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Ratsmitglied Viertelmeister Ratsmitglied
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227
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