
Ansprüche gegen den Verletzer eines Schutzrecht (Patent, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marke) können in besonders gelagerten Ausnahmefällen verwirkt sein. Der Schutzrechtsinhaber muss insbesondere durch sein gesamtes Verhalten über einen bestimmten Zeitraum bei dem Verletzenden ein berechtigtes Vertrauen darauf erweckt haben, dass mit ei.....
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https://www.copat.de/lexikon/verwirkung.htm
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