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Verwirkung Logo #42000[Deutschland] - Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde. Die Verwir...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Verwirkung_(Deutschland)

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Verwirkung Logo #42015ist der im 20. Jh. (1905) neben der Verjährung anerkannte, aus Treu und Glauben folgende Verlust eines Rechtes infolge unterlassener oder verspäteter Geltendmachung.Köbler, DRG 240; Siebert, W., Verwirkung und Unzulässigkeit der Rechtsausübung, 1934
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

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Verwirkung Logo #42134Verwirkung Strafrecht: das Sichzuziehen eines ûbels durch eigene Handlung (z. B. § 59 StGB: »Hat jemand eine Geldstrafe ... verwirkt ...«).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Verwirkung Logo #42134Verwirkung Verfassungsrecht: durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochener Verlust von Grundrechten für denjenigen, der sie zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung missbraucht (Artikel 18 GG).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Verwirkung Logo #42134Verwirkung Zivilrecht: 1) das Fälligwerden des Anspruchs auf eine Vertragsstrafe; 2) die von der Rechtsprechung entwickelte, aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) hergeleitete Einwendung gegen einen noch nicht verjährten Anspruch bei dessen verspäteter Geltendmachung. Es muss ein so la...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

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Verwirkung Logo #40051english: forfeit; forfeiture Von der Verwirkung eines Anspruchs, beispielsweise im Falle von Eigentumsstörungen, wie sie im Bereich des Wohnungseigentums durch eigenmächtige bauliche Veränderungen auftreten können, spricht man dann, wenn dieser Anspruch über einen längeren Zeitraum nicht geltend gemacht wurde (Zeitmoment) und im Übrigen beso...
Gefunden auf https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905
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