
Kündigungen von Mietverträgen mit der Absicht, die Immobilie anderweitig wirtschaftlich zu verwerten, werden als Verwertungskündigungen bezeichnet. Nach Artikel 232 § 2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) galt für die neuen Länder zunächst eine Sonderregelung, wonach dort Verwertungskündigungen für Mietvert...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42402

Kündigungen von Mietverträgen mit der Absicht, die Immobilie anderweitig wirtschaftlich zu verwerten, werden als Verwertungskündigungen bezeichnet. Nach Artikel 232 § 2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) galt für die neuen Länder zunächst eine Sonderregelung, wonach dort Verwertungskündigungen für Mietvert...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42561
Keine exakte Übereinkunft gefunden.