Kopie von `Stadtumbau Ost`

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Kategorie: Umwelt > Städtebauförderung ostdeutscher Städte und Gemeinden
Datum & Land: 06/02/2011, De.
Wörter: 38


Abwartegebiete
Gebiete, die derzeit einen weitgehend stabilen Charakter aufweisen, aber u.a. aufgrund ihrer altersstrukturellen Bevölkerungszusammensetzung mittelfristig Handlungsbedarf erwarten lassen. In diesen Gebieten sind Abwarten, gena

Stadtschrumpfung
Dieser in der öffentlichen Diskussion über Stadtentwicklung relativ neue Begriff beschreibt die Tatsache des Bevölkerungsverlustes und somit des Überangebotes von Infrastruktureinrichtungen und Wohnungen. Folgen sind die Schließung und Stilllegung von öffentlichen Einrichtungen, die Zusammenlegung von Funktionen bzw. vollständiger Gebäudeabriss und Teilrückbau. Die klassischen Instrumente der Bauleitplanung können diesen Prozess nur schwer handhaben, denn sie sind traditionell auf Wachstum ausgerichtet. Darin liegt ein Widerspruch, mit dem es zukünftig verstärkt umzugehen gilt. Städte verlieren Einwohner aus unterschiedlichen Gründen, die sich drei Ursachenkomplexen zuordnen lassen: 1. Wirtschaftlicher Wandel bzw. De-Industrialisierung, 2. Suburbanisierung von Einwohnern und Arbeitsplätzen sowie 3. demografischer Wandel bzw. Geburtenrückgang. Bis zur deutschen Vereinigung waren es die altindustriellen Regionen in den alten Ländern, in denen Schrumpfungserscheinungen sichtbar wurden; die negative Stigmatisierung des Schrumpfungsbegriffes ver-hinderte jedoch in vielen Fällen eine offensive Auseinandersetzung mit den absehbaren Entwicklungen. Die dramatischen Ausmaße der Stadtschrumpfung in den neuen Ländern seit 1990 mit den Wechselwirkungen zwischen massivem Arbeitsplatzabbau, erhöhter Mobilität insbesondere junger Menschen und sinkenden Ge-burtenraten erzeugten jedoch einen Handlungsdruck, der schließlich zum Stadtumbauprogramm Ost führte. In vielen Städten in den neuen Ländern dominierte zu Beginn der 1990er Jahre die arbeitsplatzbedingte Abwan-derung, die Mitte dieses Jahrzehnts durch Suburbanisierungsprozesse als wichtigste Schrumpfungsursache der Städte abgelöst wurde, wobei sich seit Ende der 1990er Jahre die Gewichtung beider Faktoren wieder umkehrt. Zukünftig werden insbesondere demografisch bedingte Schrumpfungsentwicklungen zu quantitati-ven und qualitativen Veränderungen in allen städtischen Teilbereichen führen. Der Begriff `Stadtschrumpfung†œ ist insofern problematisch, als damit eine flächenhafte Abnahme suggeriert wird, was jedoch oftmals gerade nicht der Fall ist.

Altschuldenhilfegesetz
Das Altschuldenhilfegesetz (AHG) trat am 23.6.1993 in Kraft. Mit dem Gesetz wurde eine Forderung aus dem Einigungsvertrag aufgegriffen, indem eine Teilentlastung von Altschulden (Kappung der bestehenden Altschulden auf einen Betrag von 150 DM je qm Wohnfläche) für die ostdeutsche Wohnungswirtschaft an die Verpflichtung gebunden wurde, mindestens 15 Prozent des Wohnungsbestandes bzw. der Wohnfläche vornehmlich an Mieter und Genossenschaftsmitglieder zu privatisieren. Da diese Privatisierungsvorgaben von der Mehrzahl der Wohnungsunternehmen nur schwer zu erfüllen waren, wurden nach einem Beschluss des Bundestages vom Mai 1995 auch andere Privatisierungsformen, wie der Verkauf an Zwischenerwerber oder die Neugründung von Genossenschaften zugelassen, um den Unternehmen die Umsetzung der Privatisierungsvorgaben zu erleichtern. Novelle des Altschuldenhilfegesetzes Viele Wohnungsunternehmen sind angesichts der erheblichen Wohnungsleerstände in ihrer Existenz gefährdet. Mit der Novelle vom 15.12.2000 wurde der § 6a AHG als ein Instrument eingeführt, um die Handlungsfähigkeit dieser Unternehmen wieder herzustellen. Nach § 6a AHG werden kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften von ihren Altschulden unter der Bedingung entlastet, dass ihr jeweiliger Wohnungsleerstand (einschließlich der seit Anfang 1998 abgerissenen Wohnfläche) bei Antragstellung mindestens 15 Prozent ihres Gesamtbestandes umfasst und das Wohnungsunternehmen somit infolge finanzieller Belastungen durch nicht vermietete Wohnfläche in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet ist. Weiterhin müssen die Unternehmen ein von einem Wirtschaftsprüfer bestätigtes Sanierungskonzept vorlegen, das neben wohnungswirtschaftlichen auch städtebauliche Aspekte berücksichtigt (vgl. § 1-4 der Altschuldenhilfeverordnung †“ AHGV) . Die Entlastung beträgt i.d.R. 70,56 EUR je qm abgerissener Wohnfläche. Noch bis zum 31.12.2003 konnten Wohnungsunternehmen Anträge nach § 6a AHG stellen. Der Bund hat bis zum Jahr 2003 für die Entlastung der Wohnungsunternehmen insgesamt 658 Millionen Euro bereit gestellt. Im Jahr 2004 wurde die Summe um weitere 273 Mio € aufgestockt. Im Entwurf des Haushaltsplans für 2005 sind weitere 200 Mio € vorgesehen.

Aufwertung
Förderung von stadtumbaubezogenen Aufwertungsmaßnahmen, d.h. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sowie zur Anpassung der städtischen und technischen Infrastruktur werden jeweils zu einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen finanziert. Ebenfalls förderfähig sind die Erarbeitung von Stadtentwicklungskonzepten und die Leistungen von Beauftragten (Regiekosten).

Baukultur
Die im Oktober 2000 von der Bundesregierung gestartete "Initiative Architektur und Baukultur, die Schaffung einer nationalen Stiftung Baukultur sowie die begonnen länderspezifischen Aktivitäten (z.B. Baukultur-Förderprogramme auf Landesebene) sind darauf angelegt, das Bewusstsein zu schärfen, welche gewaltige, auch kulturelle Dimension mit dem Bauen bzw. Umbauen verbunden ist und welche Chancen und Möglichkeiten es gibt, mit Hilfe von Architektur und Baukultur das Erscheinungsbild und damit die Qualität der Städte im positiven Sinn zu verändern. Dies gilt in besonderer Weise für den Stadtumbauprozess, da hier, vor dem Hintergrund der Struktur- und Ressourcenprobleme sowie der Dimension der Veränderungen, das Gemeinwesen einer besonderen Belastung ausgesetzt ist, deren Lösung zusätzlicher Anstrengungen bedarf. Bei der Verbindung der Themenfelder Stadtumbau und Baukultur im Sinne einer (neuen) Stadtumbaukultur geht es einerseits um die Auseinandersetzung mit der Gestaltqualität der gebauten Umwelt und Landschaft (also die Baukultur im engeren Sinne) und andererseits um die Qualität städtischen Lebens, die sich über die rein baulichen Aspekte hinaus z.B. auch in der unterschiedlichen Funktion und Nutzung der städtischen Räume und in der Intensität entsprechender Angebote messen lässt. Diese Qualität des städtischen Lebens wird letztlich entscheidend bestimmt durch das subjektive Wohlbefinden derjenigen, die eine Stadt mit Leben erfüllen: ihrer Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist es von großer Wichtigkeit, die Verknüpfung von Stadtumbau und Baukultur als offenen Prozess unter Einbeziehung auch nicht-professioneller Akteure zu definieren, also als Prozess MIT den Bürgerinnen und Bürgern †“ und nicht lediglich als Prozess FÜR sie. Stadtumbau muss auf Kommunikation und Integration setzen und dabei auch den Gestaltungsfragen der Stadt und des gebauten Umfeldes Beachtung schenken, damit er zur Sache des ganzen Gemeinwesens wird, breite Akzeptanz findet und so zur Identifikation der Bürger mit ihrem Gemeinwesen beitragen kann. Baukulturelle Qualitäten beschränken sich also keineswegs nur auf städtebaulich-historische bzw. architekturhistorische Werte im Stadtraum. Vielmehr kommt es insbesondere auch auf die Nutzung durch unterschiedliche Gruppen und deren Bewertung (Wertschätzung) an und nicht ausschließlich auf die ästhetischen oder technischen Prinzipien. Dabei variieren die Akteure und Handlungsspielräume sowie die zeitlichen Dimensionen, auf die sich die jeweiligen Entwicklungsaspekte beziehen. Was bei Einzelgebäuden bzw. Einzelmaßnahmen eine Frage von wenigen Monaten oder Jahren sein kann, bedeutet für Stadtteile oder Städte insgesamt eine Laufzeit von unter Umständen mehreren Jahrzehnten. Es ist dabei unumgänglich, dass sich in einem solchen längeren Zeitraum strukturelle und personelle Rahmenbedingungen verändern und auch einmal erarbeitete und beschlossene Konzepte und Leitbilder Korrekturen und Veränderungen unterworfen werden. Unterschiedliche Entwicklungsdynamiken führen deshalb durchaus auch zu unterschiedlichen und nicht ins Einzelne vorher planbaren baukulturellen Ansätzen.

Bestandsreduzierung
Bei Maßnahmen zur Bestandsreduzierung werden Gebäudestrukturen in ihren Ausmaßen vermindert, um bestehende Wohnungsleerstände zu reduzieren. Dabei kann zwischen einem vollständigen Gebäudeabriss und dem Teilrückbau unterschieden werden.

Beobachtungsgebiete
Gebiete, die derzeit einen weitgehend stabilen Charakter aufweisen, aber u.a. aufgrund ihrer altersstrukturellen Bevölkerungszusammensetzung mittelfristig Handlungsbedarf erwarten lassen. In diesen Gebieten sind Abwarten, gena

Programm Stadtumbau West
Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem Forschungsfeld `Stadtumbau West†œ, in dem seit 2002 16 Pilotprojekte in ausgewählten Städten Westdeutschlands untersucht werden, hat die Bundesregierung im Jahr 2004 einen eigenen Programmbereich `Stadtumbau West†œ in der Städtebauförderung aufgelegt. Finanziell unterstützt werden vor allem diejenigen Städte in Westdeutschland, die besonders stark von den Auswirkungen des wirtschaftlichen und demographischen Strukturwandels betroffen sind. Mit dem Stadtumbau West sollen die Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, sich frühzeitig auf die Strukturveränderungen in Demographie und Wirtschaft und auf die damit verbundenen städtebaulichen Auswirkungen einzustellen. Die Finanzhilfen des Bundes belaufen sich bis 2007 jährlich auf 40 Millionen € und sollen bis 2009 auf jährlich 86 Millionen € anwachsen. Hinzu kommen Landes- und kommunale Mittel. Programmschwerpunkte sind die Stärkung innerstädtischer Bereiche, im Besonderen auch innerstädtische Altbaubestände, der Umbau von Wohngebieten der 1950-er bis 1970-er Jahre zur Anpassung an heutige Wohnbedürfnisse sowie die Umnutzung baulicher Anlagen zu einer neuen Nutzung bzw. Zwischennutzung. Das Programm soll zugleich vorbeugend wirken und vermeiden, dass künftig Wohnungen im Westen Deutschlands aufgrund von Leerstand in gleichem Umfang zurückgebaut werden müssen, wie dies heute in den neuen Ländern notwendig ist. Grundlage für die Ausgestaltung des Programms in den geförderten Städten und Gemeinden ist der Leitfaden für den Programmbereich `Stadtumbau West†œ. Der Entwurf des Leitfadens wird derzeit in den zuständigen Gremien der Bauministerkonferenz abgestimmt. Die Begleitforschung für den Programmbereich wird auf Seiten des Bundes vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) wahrgenommen und ist zur Zeit in Vorbereitung. Dabei ist eine enge Abstimmung mit dem ExWoSt-Forschungsfeld `Stadtumbau-West†œ vorgesehen. Aktuelle Informationen werden unter www.stadtumbau-west.info veröffentlicht werden. Im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuches durch das Europarechtsanpassungsgesetz (EAG Bau) vom Sommer 2004 wurde der Stadtumbau ebenso wie die Soziale Stadt langfristig gesetzlich verankert und näher geregelt.

Programm Soziale Stadt
Die bundesweite Gemeinschaftsinitiative `Soziale Stadt†œ wurde 1999 von Bund und Ländern eingerichtet. Zielsetzung ist es, die Lebenssituationen von Menschen in benachteiligten Stadtquartieren durch eine aktive und integrativ wirkende Stadtentwicklungspolitik nachhaltig zu verbessern. Die Finanzhilfen im Rahmen dieses Ansatzes werden für städtebauliche Investitionen eingesetzt, die sich aus einem integrierten Konzept im Sinne einer ganzheitlichen Aufwertungsstrategie ergeben. Der Programmansatz lehnt sich damit an die Regeln zur städtebaulichen Erneuerung an, stellt aber das Erfordernis der Bündelung von investiven und nicht-investiven Maßnahmen stärker in den Vordergrund. Die Finanzhilfen im Rahmen dieses Bund-Länder-Programms sollen mit Mitteln anderer Ressorts, z.B. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Altenhilfe etc. ergänzt und aufgefüllt werden. In den Ziel-1- und Ziel-2-Gebieten können Mittel aus dem Europäischen Fonds zur Regionalentwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen des Programms `Soziale Stadt†œ eingesetzt werden.

Novellierung des Baugesetzbuchs
(BauGB) Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für Ost- und Westdeutschland wurde die Aufgabe des Stadtumbaus (ebenso wie die der Sozialen Stadt) im Rahmen einer Novellierung des Baugesetzbuches im Sommer 2004 langfristig gesetzlich verankert. Das Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) sieht mit der Einfügung der §§ 171a bis 171d zum Stadtumbau in das BauGB eigenständige Regelungen vor, die den Stadtumbau rechtlich `auf eigene Füße stellen†œ und seine Durchführung erleichtern sollen.

Erhaltungsgebiete
Diese Gebiete sind prägend für das Stadtbild. Zur Stabilisierung der Quartiere und zur Beseitigung von Angebotsdefiziten werden zumeist Instrumente des Besonderen Städtebaurechts eingesetzt sowie Aufwertungsmaßnahmen im Rahmen des Stadtumbaus durchgeführt. Die Erneuerung zielt hier auf die Beseitigung der Mängel und Missstände und die Stärkung vorhandener Standortpotenziale ab. Dabei sollen die Wohnfunktion gestärkt und größtenteils unter Beibehaltung bzw. Wiederherstellung der vorhandenen städtebaulichen Grundstrukturen aufgewertet werden. Abriss- und Rückbaumaßnahmen sind nur punktuell vorgesehen. Diese erfolgen jedoch in erster Linie mit dem Ziel der Aufwertung des Stadtteils und erst in zweiter Linie zur Reduzierung des Wohnungsbestandes. (Der Begriff des Erhaltungsgebiets wird hier nicht im Sinne des Besonderen Städtebaurechts nach § 172 BauGB (Erhaltungssatzung) verwendet.)

Expertenkommission
Angesichts zunehmender Leerstandsprobleme in Ostdeutschland wurde im Februar 2000 eine interdisziplinär zusammengesetzte Expertenkommission des Bundes unter Leitung des ehemaligen Leipziger Oberbürgermeisters Dr. Hinrich Lehmann-Grube berufen. Die Kommission erhielt den Auftrag, bis Ende 2000 finanzierbare und den regionalen Gegebenheiten gerecht werdende Lösungsstrategien zur Leerstandsbekämpfung zu erarbeiten. Die Kommission, die als Datengrundlage eine Sonderauswertung des Mikrozensus 1998 nutzte, bezifferte den Wohnungsleerstand in Ostdeutschland auf fast eine Millionen Wohnungen und prognostizierte ein weiteres Ansteigen in den nächsten Jahren. Sie empfahl den Abriss von 300.000 bis 400.000 leerstehenden Wohnungen innerhalb von zehn Jahren. Die Kommission gab damit den Anstoß für einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Stadtentwicklung der neuen Länder, d.h. den Übergang von einer an stetem Wachstum ausgerichteten Stadtentwicklungspolitik zu einer Politik, die sich langfristig mit Schrumpfungsprozessen auseinandersetzen muss. Sie empfahl in diesem Zusammenhang "eine realistische und ganzheitliche Neubewertung der Entwicklungsmöglichkeiten der Standorte" vorzunehmen. Eine Forderung, die mit der Einrichtung des Bundeswettwettbewerbs Stadtumbau Ost 2001/2002 aufgegriffen wurde.

Forschungsfeld Stadtumbau West
(ExWoSt) Die Bundesregierung hat den "Stadtumbau West" im Jahr 2002 als eigenes Forschungsfeld im Rahmen des Experimentellen Wohnungs- und Städtebaus (ExWoSt) etabliert. In diesem Forschungsfeld wurden im Jahr 2002 elf Pilotprojekte in den alten Ländern ausgewählt, zu denen im Jahr 2003 fünf weitere Pilotprojekte hinzukamen. Das auf eine vierjährige Laufzeit angelegte Forschungsvorhaben wird mit Finanzhilfen des Bundes in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro gefördert, die durch Landes- und Kommunalmittel komplettiert werden. Die im Auftrag des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) von der Forschungsagentur FORUM (Oldenburg) wissenschaftlich begleiteten Pilotprojekte sollen Rückschlüsse erlauben, inwieweit die städtebaulichen Instrumente die auch in den alten Ländern sichtbaren wirtschaftlichen und demographischen Schrumpfungsprozesse steuern können bzw. weiter zu entwickeln sind.

Fusion von Wohnungsunternehmen
Die hohen Wohnungsleerstände in den neuen Ländern stellen eine große, teilweise existenzbedrohende Belastung der ostdeutschen Wohnungswirtschaft dar. Aufgrund der bislang schwierigen Umsetzbarkeit eines Kosten- und Lastenausgleichs zwischen Wohnungsunternehmen können Fusionen als effiziente Alternative einerseits die Gefahr von Insolvenzen verringern und andererseits die Möglichkeiten der Wohnungsunternehmen, den Stadtumbauprozess aktiv mitzugestalten, erhöhen. Bislang behinderte die bei Unternehmenszusammenschlüssen fällige Grunderwerbsteuer diesen Prozess, da nahezu das gesamte Vermögen der Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in Grundbesitz besteht und somit eine erhebliche Steuerbelastung bei einer Fusion wirksam geworden wäre.

Gebietskategorien
Unter diesem Begriff wird eine in den kommunalen Stadtentwicklungskonzepten entwickelte Systematik verstanden, die abhängig vom Problemdruck teilräumlich differenzierte Entwicklungsperspektiven ausweist und darauf basierend die Art und den Umfang der Stadtumbaumaßnahmen abstimmt.

Gestattungsvereinbarung
Eine Gestattungsvereinbarung zwischen Kommune und Eigentümer ist ein Instrument zur stärkeren Einbeziehung privater Eigentümer in den Stadtumbauprozess. Damit sollen ungenutzte, brachliegende Grundstücke einer sinnvollen, temporären Zwischennutzung zugeführt werden. Dies hat den Vorteil, dass der von desolaten, ungeordneten Grundstücken ausgehenden störenden oder gefährdenden Wirkung entgegengewirkt wird und ein Potenzial für neue öffentliche und halböffentliche Grünbereiche, bzw. für Spiel- und Stellplätze innerhalb der stark verdichteten gründerzeitlichen Quartiere entsteht. Ein für das Grundstück bestehendes Baurecht wird durch die Unterzeichnung einer Gestattungsvereinbarung grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Um Anreize für die Eigentümer zur zeitlich begrenzten Überlassung ihrer Grundstücke zu schaffen, kann die Stadt im Einzelfall die Befreiung von der Grundsteuer für den Zeitraum der Zwischennutzung ermöglichen. Die Stadt Leipzig hat in den Jahren 2001 bis 2003 rund 40 Verträge mit privaten Eigentümern abgeschlossen (Informationen: Georg Fieseler, ASW Leipzig).

Leitbild
Das Leitbild der rezentrierten Stadt sieht den großflächigen Abriss von Wohnungsbeständen ausschließlich an den Siedlungsrändern und eine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Stadtkerne vor. Ziel ist es, mit dem Ausdünnen der Randzonen eine Stabilisierung der `gewachsenen Stadt†œ zu erreichen. Mit der Innenentwicklung und der Stärkung der Altstadt wird dabei das Bild einer kompakten Baustruktur mit belebten Straßen und ausgewogener Nutzungsmischung, kurzen Wegen und guter Aufenthaltsqualität verbunden. Ein Beispiel für die Orientierung am Leitbild der `rezentrierten Stadt†œ ist Stendal. Dort ist vorgesehen, in den beiden Großsiedlungen jeweils deutlich mehr als die Hälfte des Bestandes abzureißen (in Stendal-Süd umfasst der geplante Abriss sogar 82 Prozent des Bestandes). In der Innenstadt hingegen soll etwa jede zehnte heute leerstehende Wohnung reduziert werden. Die Stadt erhofft sich damit ein deutliche Rückbesinnung auf den Stadtkern sowie sinkende Infrastrukturkosten. Als weitere Beispiele können die Städte Halberstadt (nahezu Komplettabriss der Großsiedlung Nord) und Sondershausen (Abriss im wesentlichen nur in den Großsiedlungen) aber auch die DDR-Entwicklungsstadt Schwedt (Konzentration des flächenhaften Abrisses in der randstädtischen Großsiedlung Am Waldrand) genannt werden.

Grunderwerbsteuerbefreiung
Die hohen Wohnungsleerstände in den neuen Ländern stellen eine große, teilweise existenzbedrohende Belastung der ostdeutschen Wohnungswirtschaft dar. Aufgrund der bislang schwierigen Umsetzbarkeit eines Kosten- und Lastenausgleichs zwischen Wohnungsunternehmen können Fusionen als effiziente Alternative einerseits die Gefahr von Insolvenzen verringern und andererseits die Möglichkeiten der Wohnungsunternehmen, den Stadtumbauprozess aktiv mitzugestalten, erhöhen. Bislang behinderte die bei Unternehmenszusammenschlüssen fällige Grunderwerbsteuer diesen Prozess, da nahezu das gesamte Vermögen der Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in Grundbesitz besteht und somit eine erhebliche Steuerbelastung bei einer Fusion wirksam geworden wäre.

Kooperationsformen
Kommunale Kooperationsformen und Akteursmodelle bilden die Grundlage beim Stadtumbau, um Stadtentwicklungskonzepte `integrativ†œ zu erarbeiten und fortzuschreiben. Sie unterscheiden sich dabei hinsichtlich ihres Formalisierungsgrades und in ihrer Organisationsform: Steuerung über eine kommunale Koordinierungsstelle: Verwaltungsinterne Arbeitsgruppen sind mit der Erarbeitung umfangreicher Planwerke beschäftigt. Wohnungsunternehmen, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit werden sach- und fallbezogen beteiligt und informiert. 2. Steuerung über die Wohnungswirtschaft: Diese Form ist charakteristisch für Kommunen mit einer überschaubaren Anzahl an Wohnungsunternehmen und einer Konzentration des Leerstands in Plattenbaubeständen. Wesentliche Voraussetzung dieser Koordinationsform ist ein direkter Kontakt der Wohnungsunternehmen zur Stadtverwaltung und zu den Mietern. 3. Themen- und gebietsspezifische Arbeitskreise: Vertreter vielfältiger Akteursgruppen, die vom Stadtumbau betroffen sind (Ämter, Wohnungs- und Versorgungsunternehmen, Gewerbe, Vereine, Bürger). In einer Lenkungsrunde werden die Aktivitäten koordiniert. 4. Runde Tische, Werkstätten: Diskussion der Ziele und Maßnahmen des Stadtumbaus auf Stadtteilebene in einem öffentlichen Diskurs unter breiter Beteiligung der Akteure.

Investitionszulagengesetz
Ergänzend zum Programm Stadtumbau Ost hat das seit 1999 für die neuen Länder geltende Investitionszulagengesetz die Modernisierungstätigkeit mit besonderem Schwerpunkt in innerstädtischen Altbauquartieren gefördert. Die Förderung ist zum 31.12.2004 ausgelaufen, da die neuen Länder keinen Gesetzesantrag zur Verlängerung im Bundesrat eingebracht haben. Durch Gesetzesänderung im Jahr 2002 (befristet bis zum 31.12.2004) wurde für eine bevorzugte Gebietskulisse (Gebäude in Sanierungsgebieten nach § 142 Baugesetzbuch, Gebäude in Erhaltungsgebieten nach § 172 Baugesetzbuch bzw. Gebäude in Kerngebieten nach § 7 Baunutzungsverordnung) die Zulage deutlich erhöht, sofern diese Mietwohnungen bis zum 01.01.1949 oder bei denkmalgeschützten Gebäuden zwischen dem 31.12.1948 und 01.01.1960 fertig gestellt wurden. Der Fördersatz betrug hier 22 % der förderfähigen Kosten; die Investitionskosten wurden bis zu einer Höhe von 1200 € pro Quadratmeter Wohnfläche berücksichtigt. Außerhalb der Gebietskulisse und bei den nichtbegünstigten Beständen innerhalb der Gebietskulisse galt der Fördersatz von 15 % sowie die Förderung von 614 € pro Quadratmeter Wohnfläche. In beiden Gebieten galt ein nicht-förderfähiger Selbstbehalt von 50 € pro Quadtratmeter Wohnfläche.

Integriertes Stadtentwicklungskonzept
(ISEK) Bis auf wenige Ausnahmen haben alle größeren ostdeutschen Kommunen im Rahmen des Wettbewerbs Stadtumbau Ost in den Jahren 2001/2002 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (Städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne § 171b BauGB) erarbeitet. Als informelle Planungsinstrumente zielen diese Konzepte darauf ab, Maßnahmen des Stadtumbaus in eine langfristige, auf die Gesamtstadt ausgerichtete Strategie einzubinden. Damit soll zum einen eine nachhaltige Stadtentwicklung ermöglicht (stadtplanerisches Ziel) und zum anderen eine Stabilisierung des Wohnungsmarktes durch eine Reduzierung des Überangebotes an dauerhaft nicht mehr benötigtem Wohnraum erreicht werden (wohnungswirtschaftliches Ziel). Wichtige Bestandteile des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sind eine fundierte Situationsanalyse wie auch eine Abschätzung der künftigen Bevölkerungs- und Wohnungsmarktentwicklung. Im Einzelnen enthalten die Konzepte sowohl Prognosen zur Einwohnerentwicklung, Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung, eine differenzierte Darstellung der Wohnungsmarktentwicklung und -prognose sowie darauf aufbauend eine Beschreibung der Ziele für die gesamtstädtische Entwicklung als auch eine Festlegung von Schwerpunktgebieten für den Stadtumbau (s. Gebietskategorien). In die Entscheidung über die erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen sollten alle Akteure der Stadt möglichst frühzeitig einbezogen werden. Die Erarbeitung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten stellt deshalb nicht nur vom Inhalt, sondern auch vom Verfahren her einen äußerst komplexen Prozess dar. Aufgrund der realen Entwicklungen müssen die Kommunen ihre generellen Leitlinien und Planungen immer wieder aktualisieren bzw. neu überprüfen. Eine Erfolgskontrolle und Fortschreibung der Konzepte ist daher wesentliche Voraussetzung für eine wirksame Steuerung und Umsetzung des Stadtumbaus. Im Rahmen der Novellierung des BauGB im Sommer 2004 wurden die Erfahrungen mit dem informellen Instrument `Integriertes Stadtentwicklungskonzept†œ auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Kommunen können demnach auf der Grundlage eines von der Gemeinde aufzustellenden städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (gemäß § 171b BauGB), in dem die Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet schriftlich darzustellen sind, durch Beschluss das Stadtumbaugebiet festlegen. Auch die Verwaltungsvereinbarung verwendet seit 2005 den Begriff `Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept†œ. Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte sind zentrales Element und zugleich Fördervoraussetzung für die Teilnahme am Programm Stadtumbau Ost. Ihre Erarbeitung und Fortschreibung sind im Rahmen des Programms förderfähig.

Konsolidierte Gebiete
Diese Gebiete weisen durch einen hohen Anteil an selbstgenutztem Wohneigentum und/oder die hohe Standortqualität aktuell und perspektivisch keinen Handlungsbedarf in Bezug auf den Stadtumbau auf, sondern werden sich als "Selbstläufer" entwickeln. Sie besitzen weitgehend funktionierende städtebauliche Strukturen, die Sanierung des Wohnungsbestandes ist weit fortgeschritten, so dass hier, von Einzelstandorten abgesehen, in der Regel kein Abriss- bzw. Rückbaubedarf besteht. Es ist davon auszugehen, dass der Wohnungsbestand in diesen Gebieten konstant bleibt bzw. zunimmt. Insgesamt sind diese Gebiete durch eine hohe Attraktivität auf dem Wohnungsmarkt gekennzeichnet.

Lastenausgleich
Lasten- und Kostenausgleich ist der Versuch, die durch Leerstand hervorgerufenen unterschiedlichen Belastungen für Wohnungsunternehmen im Rahmen des Stadtumbaus finanziell auszugleichen. Von einer Marktbereinigung durch Abrissmaßnahmen profitieren alle Wohnungsunternehmen, die Kosten dafür tragen allerdings nur die Unternehmen, die sich am Rückbau aktiv beteiligen. In diesem Zusammenhang wird auch vom sogenannten "Mikadoeffekt" ("wer sich zuerst bewegt, hat verloren") oder "Trittbrettfahrersyndrom" (Abwartehaltung der Wohnungsunternehmen, in der Hoffnung von Rückbaueffekten im Umfeld zu profitieren) gesprochen. Bisher gibt es keine allgemein gültigen Modelle für einen Kosten- und Lastenausgleich.

Leerstand
(struktureller) Als struktureller Leerstand wird allgemein ein dauerhafter Leerstand bezeichnet. Allerdings gibt es keine eindeutige Definition hierfür, die von Wohnungsunternehmen, Aufsichtsbehörden und Wissenschaftlern geteilt wird. Als häufig genannte Begriffsbestimmung gilt die Festlegung, dass Leerstände bis drei Prozent des Bestandes für einen funktionierenden Wohnungsmarkt normal und als Fluktuationsreserve auch erforderlich sind. Alternativ dazu wird Leerstand, der länger als drei Monate existiert und somit über einen kurzfristigen Zeitraum hinaus reicht, als strukturell und damit als kritisch für das Wohnungsunternehmen bezeichnet. Allerdings muss dabei unterschieden werden, ob sich die Leerstände in sanierten oder unsanierten Beständen konzentrieren, da sich jeweils spezifische Belastungen und Herausforderungen für die Wohnungsunternehmen ergeben. Vom strukturellen Leerstand abzugrenzen ist weiterhin ein "durchführungsbedingter" Leerstand, wie er bspw. bei Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten in Sanierungsgebieten auftritt. Leerstandserfassungen müssen diese Aspekte entsprechend berücksichtigen. Die Notwendigkeit einer genauen Einordnung ergibt sich einerseits wohnungswirtschaftlich aus dem Umstand, dass ein erheblicher dauerhafter struktureller Leerstand in der Regel zu einer außerplanmäßigen Abschreibung der hiervon betroffenen Wohngebäude führt, da in solchen Fällen grundsätzlich von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist. Andererseits zielen Rückbaumaßnahmen nach dem Stadtumbauprogramm darauf hinaus, eben jenen strukturellen Leerstand zu reduzieren bzw. zu beseitigen.

Leerstandskommission
Angesichts zunehmender Leerstandsprobleme in Ostdeutschland wurde im Februar 2000 eine interdisziplinär zusammengesetzte Expertenkommission des Bundes unter Leitung des ehemaligen Leipziger Oberbürgermeisters Dr. Hinrich Lehmann-Grube berufen. Die Kommission erhielt den Auftrag, bis Ende 2000 finanzierbare und den regionalen Gegebenheiten gerecht werdende Lösungsstrategien zur Leerstandsbekämpfung zu erarbeiten. Die Kommission, die als Datengrundlage eine Sonderauswertung des Mikrozensus 1998 nutzte, bezifferte den Wohnungsleerstand in Ostdeutschland auf fast eine Millionen Wohnungen und prognostizierte ein weiteres Ansteigen in den nächsten Jahren. Sie empfahl den Abriss von 300.000 bis 400.000 leerstehenden Wohnungen innerhalb von zehn Jahren. Die Kommission gab damit den Anstoß für einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Stadtentwicklung der neuen Länder, d.h. den Übergang von einer an stetem Wachstum ausgerichteten Stadtentwicklungspolitik zu einer Politik, die sich langfristig mit Schrumpfungsprozessen auseinandersetzen muss. Sie empfahl in diesem Zusammenhang "eine realistische und ganzheitliche Neubewertung der Entwicklungsmöglichkeiten der Standorte" vorzunehmen. Eine Forderung, die mit der Einrichtung des Bundeswettwettbewerbs Stadtumbau Ost 2001/2002 aufgegriffen wurde.

Leitbild
Ein Leitbild beschreibt eine Zukunftsidee, eine Zielvorgabe oder einen zukünftigen Zustand. Die Methodik der Leitbildentwicklung geht von der Analyse des Ist-Zustandes über Prognosen und Trends hin zur Entwicklung von Zukunftsvorstellungen. Vor dem Hintergrund schrumpfender Städte müssen die Leitbilder die Prioritäten der kommunalen Stadtumbaustrategien aufnehmen und sich an den vorhandenen Ressourcen orientieren. In ihren Stadtentwicklungskonzepten orientieren sich die Kommunen derzeit zumeist an zwei Leitbildern: dem "Leitbild der rezentrierten Stadt " oder dem "Leitbild der perforierten Stadt ".

Programm Stadtumbau Ost
Das Programm Stadtumbau Ost zielt auf die Wiederherstellung intakter Stadtstrukturen, indem Stadtquartiere durch bauliche Maßnahmen aufgewertet und Wohnungsleerstände abgebaut werden. Auf der Grundlage von Stadtentwicklungskonzepten sollen Stadtteile stabilisiert werden, die durch physischen Verfall und soziale Erosion bedroht sind, zu sanierende und aus städtebaulicher Sicht besonders wertvolle innerstädtische Altbaubestände gesichert und dauerhaft nicht mehr benötigte Wohnungen rückgebaut werden. Das Programm ist auf den Zeitraum von 2002 bis 2009 ausgelegt und mit einem Finanzvolumen von 2,5 Mrd. EUR ausgestattet. Das Gesamtprogramm umfasst verschiedene Instrumente: Aufwertung Förderung von stadtumbaubezogenen Aufwertungsmaßnahmen, d.h. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes sowie zur Anpassung der städtischen und technischen Infrastruktur werden jeweils zu einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen finanziert. Ebenfalls förderfähig sind die Erarbeitung von Stadtentwicklungskonzepten und die Leistungen von Beauftragten (Regiekosten). Rückbau / Abriss Förderung des Rückbaus / Abrisses von Wohnungen: Die Wohnungseigentümer erhalten für den Rückbau von Wohnungen einen Zuschuss in Höhe von durchschnittlich 60 € je qm rückgebauter Wohnfläche, der jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern ohne Beteiligung der Kommune getragen wird. Nicht förderfähig sind Kosten für den notwendigen Umzug von Mietern sowie ein Lastenausgleich zwischen Wohnungsunternehmen. Wohneigentumsbildung Weitere Instrumente, die das Stadtumbauprogramm ergänzen, richten sich auf Förderung der Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren und die Erhöhung der steuerlichen Investitionszulage für die Modernisierung in innerstädtischen Altbauquartieren (siehe Investitionszulagengesetz ). Die Wohneigentumsbildung ist derzeit als Zuschussprogramm für den Zeitraum 2002 bis 2004 aufgelegt. Die Zuschüsse werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.

Rückbau
(Abriss) Förderung des Rückbaus / Abrisses von Wohnungen: Die Wohnungseigentümer erhalten für den Rückbau von Wohnungen einen Zuschuss in Höhe von durchschnittlich 60 € je qm rückgebauter Wohnfläche, der jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern ohne Beteiligung der Kommune getragen wird. Nicht förderfähig sind Kosten für den notwendigen Umzug von Mietern sowie ein Lastenausgleich zwischen Wohnungsunternehmen.

Städtebauförderung
Bund und Länder sehen in der Städtebauförderung ein zentrales Instrument der nachhaltigen Stadtentwicklung. Der Bund kann den Ländern auf Grundlage von Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Städtebauförderung) gewähren. Nähere Regelungen zur Städtebauförderung finden sich im Baugesetzbuch (BauGB): So sind die finanzierungs- und förderungsrechtlichen Bestimmungen der Städtebauförderung in § 164a zusammengefasst, während § 164b BauGB die Bereitstellung der Bundesfinanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen in den alten und neuen Ländern vorsieht. Gemäß § 164b Absatz 1 BauGB werden die Finanzhilfen des Bundes zur Städtebauförderung den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung, der sog. †œVerwaltungsvereinbarung Städtebauförderung", zwischen Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Diese Verwaltungsvereinbarungen werden seit 1994 jährlich abgeschlossen.

Stadtumbaukultur
Die im Oktober 2000 von der Bundesregierung gestartete "Initiative Architektur und Baukultur, die Schaffung einer nationalen Stiftung Baukultur sowie die begonnen länderspezifischen Aktivitäten (z.B. Baukultur-Förderprogramme auf Landesebene) sind darauf angelegt, das Bewusstsein zu schärfen, welche gewaltige, auch kulturelle Dimension mit dem Bauen bzw. Umbauen verbunden ist und welche Chancen und Möglichkeiten es gibt, mit Hilfe von Architektur und Baukultur das Erscheinungsbild und damit die Qualität der Städte im positiven Sinn zu verändern. Dies gilt in besonderer Weise für den Stadtumbauprozess, da hier, vor dem Hintergrund der Struktur- und Ressourcenprobleme sowie der Dimension der Veränderungen, das Gemeinwesen einer besonderen Belastung ausgesetzt ist, deren Lösung zusätzlicher Anstrengungen bedarf. Bei der Verbindung der Themenfelder Stadtumbau und Baukultur im Sinne einer (neuen) Stadtumbaukultur geht es einerseits um die Auseinandersetzung mit der Gestaltqualität der gebauten Umwelt und Landschaft (also die Baukultur im engeren Sinne) und andererseits um die Qualität städtischen Lebens, die sich über die rein baulichen Aspekte hinaus z.B. auch in der unterschiedlichen Funktion und Nutzung der städtischen Räume und in der Intensität entsprechender Angebote messen lässt. Diese Qualität des städtischen Lebens wird letztlich entscheidend bestimmt durch das subjektive Wohlbefinden derjenigen, die eine Stadt mit Leben erfüllen: ihrer Bürgerinnen und Bürger. Deshalb ist es von großer Wichtigkeit, die Verknüpfung von Stadtumbau und Baukultur als offenen Prozess unter Einbeziehung auch nicht-professioneller Akteure zu definieren, also als Prozess MIT den Bürgerinnen und Bürgern †“ und nicht lediglich als Prozess FÜR sie. Stadtumbau muss auf Kommunikation und Integration setzen und dabei auch den Gestaltungsfragen der Stadt und des gebauten Umfeldes Beachtung schenken, damit er zur Sache des ganzen Gemeinwesens wird, breite Akzeptanz findet und so zur Identifikation der Bürger mit ihrem Gemeinwesen beitragen kann. Baukulturelle Qualitäten beschränken sich also keineswegs nur auf städtebaulich-historische bzw. architekturhistorische Werte im Stadtraum. Vielmehr kommt es insbesondere auch auf die Nutzung durch unterschiedliche Gruppen und deren Bewertung (Wertschätzung) an und nicht ausschließlich auf die ästhetischen oder technischen Prinzipien. Dabei variieren die Akteure und Handlungsspielräume sowie die zeitlichen Dimensionen, auf die sich die jeweiligen Entwicklungsaspekte beziehen. Was bei Einzelgebäuden bzw. Einzelmaßnahmen eine Frage von wenigen Monaten oder Jahren sein kann, bedeutet für Stadtteile oder Städte insgesamt eine Laufzeit von unter Umständen mehreren Jahrzehnten. Es ist dabei unumgänglich, dass sich in einem solchen längeren Zeitraum strukturelle und personelle Rahmenbedingungen verändern und auch einmal erarbeitete und beschlossene Konzepte und Leitbilder Korrekturen und Veränderungen unterworfen werden. Unterschiedliche Entwicklungsdynamiken führen deshalb durchaus auch zu unterschiedlichen und nicht ins Einzelne vorher planbaren baukulturellen Ansätzen.

Teilrückbau
Beim Teilrückbau werden einzelne Etagen bzw. Aufgänge abgerissen, der Wohnstandort bleibt jedoch erhalten. Gegenüber einem vollständigen Abriss sind Maßnahmen zum Teilrückbau aufgrund der technologischen Anforderungen deutlich teurer. Die Zielsetzungen bestehen darin, vorhandene Nutzungsmöglichkeiten zu diversifizieren bzw. das äußere Erscheinungsbild (insbesondere bei Plattenbauten) aufzulockern. Dabei können neue Qualitätsmaßstäbe durch experimentelle Umbauten gesetzt werden, die bedürfnisgerechte Angebote für verschiedene Nutzergruppen ermöglichen.

Trittbrettfahrersyndrom; Mikadoeffekt; Kostenausgleich
Lasten- und Kostenausgleich ist der Versuch, die durch Leerstand hervorgerufenen unterschiedlichen Belastungen für Wohnungsunternehmen im Rahmen des Stadtumbaus finanziell auszugleichen. Von einer Marktbereinigung durch Abrissmaßnahmen profitieren alle Wohnungsunternehmen, die Kosten dafür tragen allerdings nur die Unternehmen, die sich am Rückbau aktiv beteiligen. In diesem Zusammenhang wird auch vom sogenannten "Mikadoeffekt" ("wer sich zuerst bewegt, hat verloren") oder "Trittbrettfahrersyndrom" (Abwartehaltung der Wohnungsunternehmen, in der Hoffnung von Rückbaueffekten im Umfeld zu profitieren) gesprochen. Bisher gibt es keine allgemein gültigen Modelle für einen Kosten- und Lastenausgleich.

Umstrukturierungsgebiet
Diese Gebiete weisen vielfältige Substanz- und / oder Funktionsschwächen auf. Die Umstrukturierung umfasst die deutliche Reduzierung des Wohnungsbestandes bei gleichzeitiger Sicherung und Aufwertung der verbleibenden Wohnungen zum Erhalt eines funktionsfähigen Wohngebiets. Damit sind in der Regel erhebliche Eingriffe in die städtebaulichen Strukturen verbunden. Die Neuinterpretation und Herausbildung eines eigenen Stadtteilcharakters, auch unter Einbeziehung von umfangreichem Abriss, stellt eine der zentralen Herausforderungen dar.

Akteursmodelle
Kommunale Kooperationsformen und Akteursmodelle bilden die Grundlage beim Stadtumbau, um Stadtentwicklungskonzepte `integrativ†œ zu erarbeiten und fortzuschreiben. Sie unterscheiden sich dabei hinsichtlich ihres Formalisierungsgrades und in ihrer Organisationsform: 1. Steuerung über eine kommunale Koordinierungsstelle:Verwaltungsinterne Arbeitsgruppen sind mit der Erarbeitung umfangreicher Planwerke beschäftigt. Wohnungsunternehmen, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit werden sach- und fallbezogen beteiligt und informiert. 2. Steuerung über die Wohnungswirtschaft:Diese Form ist charakteristisch für Kommunen mit einer überschaubaren Anzahl an Wohnungsunternehmen und einer Konzentration des Leerstands in Plattenbaubeständen. Wesentliche Voraussetzung dieser Koordinationsform ist ein direkter Kontakt der Wohnungsunternehmen zur Stadtverwaltung und zu den Mietern. 3. Themen- und gebietsspezifische Arbeitskreise: Vertreter vielfältiger Akteursgruppen, die vom Stadtumbau betroffen sind (Ämter, Wohnungs- und Versorgungsunternehmen, Gewerbe, Vereine, Bürger). In einer Lenkungsrunde werden die Aktivitäten koordiniert. 4. Runde Tische, Werkstätten:Diskussion der Ziele und Maßnahmen des Stadtumbaus auf Stadtteilebene in einem öffentlichen Diskurs unter breiter Beteiligung der Akteure.

Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung
Der Bund kann den Ländern auf Grundlage von Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Städtebauförderung) gewähren. Nähere Regelungen zur Städtebauförderung finden sich im Baugesetzbuch (BauGB): So sind die finanzierungs-und förderungsrechtlichen Bestimmungen der Städtebauförderung in § 164a zusammengefasst, während § 164b BauGB die Bereitstellung der Bundesfinanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen in den alten und neuen Ländern vorsieht. Gemäß § 164b Absatz 1 BauGB werden die Finanzhilfen des Bundes zur Städtebauförderung den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung, der sog. *Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung", zwischen Bund und Ländern zur Verfügung gestellt. Die Verwaltungsvereinbarungen werden seit 1994 jährlich abgeschlossen. Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung regeln die Förderrichtlinien der Länder die Förderungsfähigkeit von Maßnahmen und Vorhaben, Förderschwerpunkte und nähere Auswahlkriterien. Verwaltungs- und Förderrichtlinien steuern so die programmatische Zielsetzung. Die Gemeinden sind im Rahmen ihrer Planungshoheit für die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen zuständig.

Verwertungskündigung
Kündigungen von Mietverträgen mit der Absicht, die Immobilie anderweitig wirtschaftlich zu verwerten, werden als Verwertungskündigungen bezeichnet. Nach Artikel 232 § 2 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) galt für die neuen Länder zunächst eine Sonderregelung, wonach dort Verwertungskündigungen für Mietverträge ausgeschlossen waren, die vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossen worden waren. Wegen der gravierenden Veränderung des Wohnungsmarktes in den neuen Ländern seit Inkrafttreten dieses Gesetzes erschien den Wohnungseigentümern und ihren Verbänden ein solcher Kündigungsausschluss jedoch nicht mehr angemessen, da einerseits gekündigte Mieter leicht eine andere Wohnung fänden und andererseits der Rückbau bereits weitgehend leer stehender Wohngebäude nicht durch einzelne Mieter verhindert werden dürfe. Daher hat der Bundesrat 2003 auf Antrag der Länder Sachsen und Sachsen-Anhalt ein Änderungsgesetz eingebracht, das die Verwertungskündigung für DDR-Mietverträge ermöglicht. Das Gesetz zur Aufhebung des Verbots der Verwertungskündigung in den neuen Ländern (Aufhebung des Artikels 232 § 2 Abs.2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch vom 31.3.2004) ist zum 1. Mai 2004 in Kraft getreten.

Wettbewerb Stadtumbau Ost
Städte und Gemeinden stehen beim Stadtumbau vor schwierigen Aufgaben. Um die einzelnen Maßnahmen des Stadtumbau aufeinander abzustimmen und zu einem zukunftsfähigen, sinnvollen Ganzen zu verbinden, sind Integrierte Stadtentwicklungskonzepte notwendig. Um die Kommunen bei der Erstellung der Stadtentwicklungskonzepte zu unterstützen hat die Bundesregierung im Oktober 2001 den Wettbewerb "Stadtumbau Ost - für lebenswerte Städte und attraktives Wohnen" ausgelobt. An dem Wettbewerb nahmen 260 ostdeutsche Kommunen und zehn Stadtteile Berlins teil. Der Wettbewerb zum Stadtumbau Ost bestand aus zwei Stufen: In der ersten Stufe erhielten die am Wettbewerb teilnehmenden Kommunen einen Zuschuss zur Finanzierung der noch aufzubringenden Kosten für die Bearbeitung Integrierter Stadtentwicklungskonzepte. In der zweiten Stufe wurden im Septemer 2002 insgesamt 34 Preisträger ausgezeichnet. Die im Rahmen des Wettbewerbs erstellten Integrierten Stadtentwicklungskonzepte sowie die mittlerweile erfolgten Vertiefungen und Fortschreibungen bilden heute die Basis des Stadtumbauprozesses in den meisten ostdeutschen Städten.

Wohneigentumsbildung
Der Wohnungsleerstand in den Städten geht auch darauf zurück, dass viele Bürger ein Eigenheim am Stadtrand erwerben und die alte Mietwohnung aufgeben. Die Wohneigentumsbildung in Innenstädten ist deshalb eine der Zielsetzungen des Programms Stadtumbau Ost. Die von 2002 bis 2004 gewährten Zuschüsse zur Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren hatte zum Ziel, die Modernisierung und Instandsetzung in innerstädtischen Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden zu unterstützen. Die Eigenheimzulage ist seit 1. Januar 2004 dadurch stärker auf die Belange des Stadtumbaus ausgerichtet, dass der Erwerb eines Altbaus in gleicher Höhe gefördert wird wie der Erwerb eines Neubaus. Zudem gibt es verschiedene Initiativen der Länder, die Wohneigentumsbildung in den Innenstädten zu fördern. Die Initiative „genial zentral“ des Freistaates Thüringen verfolgt beispielsweise die Förderung von Pilotprojekten zum Bau von Eigenheimen auf innerstädtischen Brachflächen. Einige Kommunen haben unabhängig davon eigene Instrumente zur Förderung des Wohneigentums entwickelt. So erzielt z.B. die Stadt Leipzig gute Erfolge mit der „Selbstnutzerinitiative“. Die Initiative unterstützt den Erhalt und die Sanierung von gründerzeitlichen Altbauten im Stadtgebiet. Sie organisiert den Verkauf unsanierter Häuser an Eigentümergemeinschaften in erhaltenswerten Beständen und hilft den Interessenten bei Auswahl, Sanierung und Finanzierung des geeigneten Objektes.