
Allein der Markeninhaber ist zur Benutzung der Marke berechtigt. Allen anderen kann er die Benutzung untersagen. Sein Verbietungsrecht ist umfassend. Er ist nicht nur vor einer identischen Benutzung seiner Marke durch andere im geschäftlichen Verkehr geschützt, also vor einer Benutzung der gleichen Kennzeichnung für die gleichen Waren, für die ...
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