
Das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) regelt in Deutschland die Form und das Verfahren der Zustellung für die Bundesbehörden, die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und die Landesfinanzbehörden. Nach der Novelle 2005 wurde das Verwaltungszustellungsgesetz erheblich modernisiert. Die Vorschri...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungszustellungsgesetz

<i>(VwZG)</i> Das Verwaltungszustellungsgesetz regelt die Zustellung von Verwaltungsakten und anderen Schriftstücken an den Bürger durch die Bundesverwaltung. Für die Landesverwaltung gelten entsprechende Landesgesetze. Zuletzt novelliert durch: BGBl I 2005, 2354
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/verwaltungszustellungsgesetz.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.