
1. Geschäftsbereich einer Bank, der die Vermietung von Schrankfächern, Safes, Tresorraum usw. und die Aufbewahrung von verschlossenen Verwahrstücke n, deren Inhalt die Bank nicht zur Kenntnis nimmt, umfasst ( verschlossenes Depot ). 2. Verwahrung von Wertpapieren im offenen Depot. Bez. der AGB der Banken nur für das Depotgeschäft (Verwahrun......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/verwahrungsgeschaeft/verwahrungsge
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