
Die Vertragskassennummer der Kassenärztlichen Vereinigungen (VKNR) identifiziert gesetzliche Krankenkassen für Abrechnungszwecke. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 15 der 1. Änderung des Vertrages über den Datenaustausch auf Datenträgern (Anlage 6 des Bundesmantelvertrages Ärzte) vom 1. Juli 1994. Die VKNR ist wie folgt aufgebaut: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragskassennummer
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