
Ein Verteilungsverfahren tritt in Deutschland kraft Gesetzes ein, wenn bei einer Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen ein Geldbetrag hinterlegt wird, der zur vollständigen Befriedigung der beteiligten Gläubiger nicht ausreicht (§ 872 ff. ZPO). Grund für die Hinterlegung solcher Gelder ist meist, dass mehrere Pfändungs- und Überwei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verteilungsverfahren

Verteilungsverfahren, amtliches Verfahren innerhalb der Zwangsvollstreckung, wenn ein aufgrund der Pfändung erlangter Geldbetrag hinterlegt worden ist, der zur Befriedigung der Gläubiger nicht ausreicht. Das Amtsgericht stellt, wenn sich die Gläubiger nicht einigen, einen Verteilungsplan auf, nach d...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Verteilungsverfahren , bei der gerichtlichen Zwangsvollstreckung in bewegliches Vermögen das Verfahren, welches außerhalb des Konkurses der Gläubiger eintritt, wenn der Erlös, der zu hinterlegen ist, zur Befriedigung der beteiligten Gläubiger nicht ausreicht. Die Verteilung selbst erfolgt auf Grund eines gerichtlichen Verteilungsplans. Vgl. De...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

gerichtliches Verfahren zur Verteilung des bei der Zwangsvollstreckung oder der Zwangsversteigerung erzielten Versteigerungserlöses an die Gläubiger (§§ 872 ff. ZPO, 105 ff. ZVG).
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https://www.wissen.de//lexikon/verteilungsverfahren
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