
Mit Versprechensempfänger/Versprechender/Dritter werden die am Vertrag zu Gunsten Dritter bezeichneten Beteiligten bezeichnet. Für ein Beispiel mit Zuordnung siehe unter Vertrag zugunsten Dritter.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/versprechensempfaenger.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.