
Derjenige, der im Wohnungsgrundbuch als Eigentümer der dort bezeichneten Miteigentumsanteil eingetragen ist, wird als Wohnungseigentümer bezeichnet. Auch das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung gehört dem Wohnungseigentümer. Von „werdenden“ Wohnungseigentümer spricht man, wenn der Erwerber seine Eigentums...
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Eine natürliche oder juristische Person, die Eigentumsrechte an einer → Wohnung besitzt. Siehe → Wohnungseigentum.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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