
. 1. Privatversicherung. 2. Reichsversicherung. Versicherung ist die gegen fortlaufende Beiträge erwirkte Sicherung einer Ersatzleistung beim Eintritt eines nachteiligen Ereignisses. Sie zerfällt in die vertragliche oder Privatversicherung und in die gesetzliche oder Reichsversicherung. 1. Privatver...
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