Freigut, Freihof, Hofgut eines Freibauern, das in grundherrlicher Zeit von öffentlichen oder grundherrlichen Abgaben und Diensten befreit war. Freigüter entstanden oft aus ehemaligen ritterlichen Mannlehngütern (Freibauer) oder Vorwerken. Zu den Freigütern zählten auch Erb- bzw. Lehngerichtsgüter (&... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Freigut , ein von Lehnspflichten und Abgaben freies Landgut, namentlich ein Bauerngut, welches von Frondiensten und ähnlichen Lasten frei ist, und dessen Besitzer Freibauer, Freisasse genannt wird. Ein kleineres F. heißt Freihof. Die moderne Gesetzgebung hat die Privilegien der Frei- und Rittergüter beseitigt. Vgl. Allodium. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html