
Vernehmlassung, schweizerisches Recht: die Anhörung der Kantone und Interessenverbände innerhalb des Rechtsetzungs-(Gesetzgebungs-)Verfahrens, die zum Teil zwingend von der Verfassung vorgeschrieben ist.
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Vernehmlassung (Einlassung), im bürgerlichen Rechtsstreit die Beantwortung eines Parteivortrags durch die Gegenpartei, insbesondere die Beantwortung der Klage durch den Beklagten, welche früher Litiskontestation (Streitbefestigung) genannt wurde. Durch die V. auf die Klage wird der Kläger nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 243) so an den...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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