
Die Verleitung zur Falschaussage ist ein strafbewehrter Tatbestand nach dem deutschen Strafrecht. Er ist in {§|160|StGB|dejure} StGB geregelt. Systematisch liegt er in den Aussagedelikten. Der § 160 StGB ermöglicht die mittelbare Täterschaft bei den eigenhändigen Aussagedelikten. Da §§ 153, 154, 156 StGB eigenhändige Delikte sind, scheidet...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verleitung_zur_Falschaussage
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