
siehe Wahlrecht .
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ist eine Art des Wahlrechts, bei der die Gesamtzahl der Parlamentssitze auf die Parteien im Verhältnis der Gesamtstimmenzahl zu der auf die einzelne Partei im gesamten Wahlgebiet abgegebenen Zahl der Stimmen verteilt wird (z. B. Deutsches Reich 1919, pro 60000 Stimmen im ganzen Reich ein Abgeordneter). Das V. bildet einen Gegensatz zum Mehrheitswa...
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