
Der Verhandlungsgrundsatz (neuerdings auch Beibringungsgrundsatz) ist eine Prozessmaxime, die im Zivilprozess vorherrscht. Im Zivilprozess obliegt es den Parteien, alle relevanten Tatsachen vorzubringen (daher die leichter verständliche Bezeichnung "Beibringungsgrundsatz"), auf deren Grundlage das Gericht dann eine Entscheidung fällt. Die Beze.....
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Im Zivilprozess und Arbeitsgerichtsprozess geltender Verfahrensgrundsatz, wonach die entscheidungserheblichen Tatsachen allein von den Parteien beizubringen ist. Er wird auch Verhandlungsmaxime oder Beibringungsgrundsatz genannt. Nach dem Verhandlungsgrundsatz entscheiden allein die Prozessparteien...
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Mit Verhandlungsgrundsatz (= Beibringungsgrundsatz) wird der Grundsatz bezeichnet, dass die Parteien die streitentscheidenden Tatsachen selbst beibringen und gegebenenfalls beweisen müssen.
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