
Eine Verfallklausel ist eine Vereinbarung, wonach der Schuldner alle seine Rechte aus dem Vertrag verliert, wenn er seine Verbindlichkeiten schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. Unter Verfallklausel wird auch die Fälligstellung der Gesamtleistung verstanden, wenn der Schuldner mit einzeln...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/V/Verfallklausel.htm

Eine Verfallklausel ist eine Vereinbarung, wonach der Schuldner alle seine Rechte aus dem Vertrag verliert, wenn er seine Verbindlichkeiten schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt. Unter Verfallklausel wird auch die Fälligstellung der Gesamtleistung verstanden, wenn der Schuldner mit einzelnen Teilleistungen in Verzug geraten ist. Wenn di...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/V/Verfallklausel.html

Nebenabrede in einem Vertrag, dass nach Nichteinhaltung einer Frist ein Recht verwirkt ist; z. B. dass bei nicht pünktlicher Zinszahlung die Hypothek fällig wird. Ähnlich in der Schweiz nach Art. 162, 226 h, 228 OR. Im österreichischen Zivilrecht (§ 720 ABGB) hat die kassatorische Klausel dagegen eine andere Bedeutung: Eine...
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