
Die Verbandregel im Fahrverkehr ist im {§|27|stvo|juris} StVO definiert und besagt, dass Radfahrergruppen mit mehr als 15 Teilnehmern im Straßenverkehr zu zweit nebeneinander fahren dürfen. Benutzungspflichtige Radwege sind für diese Gruppe ohne Bedeutung. == Zweck == Der Gesetzgeber will mit dieser Maßnahme erreichen, dass die übermäßige ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Verbandregel
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