(VdAK) In der Gesundheitswirtschaft : Der Verband der Angestellten-Krankenkassen/Arbeiter- Ersatzkassen (VdAK/AEV) vertritt auf Bundes- und Landesebene die Interesse n seiner Mitgliedskassen, also der Angestellten- Krankenkasse n und der Arbeiter- Ersatzkassen . Der VdAK nimmt die Aufgaben des AEV wahr, die Geschäftsführung ...
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/verband-der-angestellten-krankenka
Keine exakte Übereinkunft gefunden.