[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Unzüchter, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. die Unzüchterinn, eine Person, welche sich der Unzucht in der zweyten engern Bedeutung schuldig macht; ein Wort, welches im Hochdeutschen selten gebraucht wird. Ehedem bedeutete es in weiterm Verstande einen jeden ungezogenen, ungesitteten, ...
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Berufsbezeichnung Bedeutung: Ratsherr, der Polizeivergehen, also 'Unzucht' (Unrecht) aburteilte
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Ratsherr, der Polizeivergehen, also 'Unzucht' (Unrecht) aburteilte
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