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Unwirksamkeit

Unwirksamkeit Logo #42000 Das Gesetz verwendet in Deutschland die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam, wenn der Rechtsakt zunächst wirksam war, aber aufgrund späterer Ereignisse unwir...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Unwirksamkeit

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Unwirksamkeit Logo #42134Unwirksamkeit, die Ungültigkeit eines Rechtsakts. Unwirksamkeit tritt bei Rechtsgeschäften und Hoheitsakten als Folge bestimmter Mängel auf. Schwerere Mängel bewirken die Unwirksamkeit ohne weitere Voraussetzungen (Nichtigkeit), leichtere erfordern eine Anfechtung. Relative Unwirksamkeit liegt vor, ...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Unwirksamkeit

Unwirksamkeit Logo #42834Ein Rechtsgeschäft ist wirksam, wenn es nicht gegen zwingende Vorschriften verstößt. So ist z.B. Verfügung unwirksam, wenn sie einen abhanden gekommenen Gegenstand betrifft (§ 935 BGB). Bei unwirksamen Geschäften ist eine Heilung möglich ist. So ist z.B. eine Verfügung eines Nichtberechtigten grundsätzlich unwirksam, kann aber durch eine G...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/unwirksamkeit.php

Unwirksamkeit

Unwirksamkeit Logo #42871Rechtsfolge der Fehlerhaftigkeit staatlicher oder privater Rechtsakte, tritt bei Nichtigkeit in der Regel sofort und unmittelbar, sonst erst aufgrund einer (in der Regel rückwirkenden) Anfechtung ein.
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/unwirksamkeit
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