
Der Universalfideikommiss ist ein Vermächtnis, das eine ganze („universale“) Erbschaft umfasst, so dass der damit beschwerte Erbe die gesamte Erbschaft an den Bedachten übertragen („committere“) muss, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Der Vermächtnisnehmer heißt in diesem Fall Universalfideikommissar. Im deutschen Erbrecht spricht...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Universalfideikommiss

Universalfideikommiß (lat., Universal-Erbschaftsvermächtnis), Vermächtnis, dessen Gegenstand eine ganze Erbschaft oder doch ein Quoteteil derselben ist. Der Vermächtnisnehmer heißt in diesem Fall Universalfideikommissar (s. Fideikommiß).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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