[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. 1. Nicht gegessen; in welcher eigentlichen Bedeutung es doch nicht leicht gebraucht wird. 2. Ohne gegessen zu haben, doch nur als ein Nebenwort; eine Bedeutung, welche bey den Mittelwörtern der vergangenen Zeit mit der Vorsylbe un auch nicht sehr gewöhnlich ist. Ungegessen zu B...
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