
Unter dem Begriff Unfallversicherungsgesetz versteht man: ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallversicherungsgesetz
[Deutschland] - Das Unfallversicherungsgesetz von 1884 begründete die gesetzliche Unfallversicherung als zweiten Zweig der deutschen Sozialversicherung. Durch das Gesetz wurden Arbeiter und einkommensschwache Betriebsbeamte in Bergwerken, Aufbereitungsanstalten, Gräbereien, Salinen, Steinbrüchen, auf Werften und Bauhöfe...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallversicherungsgesetz_(Deutschland)

Das Unfallversicherungsgesetz regelt die Bezahlung von Leistungen durch eine Unfallversicherung Invalidenversicherung Militärversicherung. Das Unfallversicherungsgesetz ist landesweit gültig.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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