
Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine Person einen Schaden erleidet. Im engeren Sinne versteht man darunter allerdings nur Körperschäden, wohingegen das Verkehrsrecht ausdrücklich auch Sachschäden einbezieht. Siehe hierzu auch Verkehrsunfall. == Definitionsfragen == Die Abgrenzung le...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unfall
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Unfall, des -es, plur. die -fälle, von Fall, doch nur so fern es eine unerwartete Begebenheit, einen Zufall bedeutet, da denn Unfall einem günstigen oder angenehmen Falle entgegen gesetzet ist, und eine widerwärtige unglückliche Begebenheit bezeichnet. Es möchte mich ein Unfall ankom...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_4_0_748

Plötzliches Ereignis, das von außen schädigend auf den menschlichen Körper einwirkt. Ein Unfall kann einen Gesundheitsschaden oder sogar den Tod zur Folge haben. Der Begriff wird auf verschiedenen Rechtsgebieten verwendet. In der Regel wird er danach konkretisiert, in welchem Un...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Nach den aktuellen Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Außerdem gilt auch als Unfall, wenn durch eine erhöhte
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40166

Unfall: Ein österreichischer Kriminalbeamter untersucht am 31.5.1999 auf dem Abstellhof des... Unfall, unbeabsichtigtes, plötzlich auftretendes, auf äußerer Einwirkung (Stoß, Fall, Verbrennung u. a.) beruhendes Ereignis, durch das eine Schädigung von Gesundheit und Leben oder Sachschäden hervor...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Unfall
En: accident unbeabsichtigtes, zufälliges, kurzfristig von außen einwirkendes Ereignis, durch das Menschen oder Sachgüter zu Schaden kommen u. dessen zeitlicher Eintritt nicht vorhersehbar ist; als Wegeunfall,
Arbeitsunfall dem D-...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42249

Jeder Körperverletzung, die eine Person durch ein plötzlich auf sie einwirkendes Ereignis unfreiwillig erleidet.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42257

Nach ATSG, Art. 4 gilt als Unfall die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42394

Ereignisablauf, der für eine oder mehrere Personen eine effektive Dosis von mehr als 50 mSv zur Folge haben kann.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42574

Ereignisablauf, der für eine oder mehrere Personen eine effektive Dosis von mehr als 50 Millisievert zur Folge haben kann.
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https://www.enzyklo.de/lokal/42055

Ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod zur Folge hat, wird als Unfall bezeichnet. Zu unterscheiden ist dabei ein Arbeits- oder ein Freizeitunfall. Handelt es sich um einen Arbeitsunf...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/u/unfall.php

Als Unfall gilt jede Körperschädigung, die der Versicherte durch plötzlich auf ihn einwirkende äussere Gewalt unfreiwillig erleidet. Unfällen gleichgestellt sind u.a. Vergiftungen sowie Ertrinken.
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https://www.vbv.ch/de/VBV/Dienstleistungen/Lexikon//de/de/

plötzliches Ereignis mit Schäden; die verschuldete Verursachung eines Unfalls ist eine strafbare Handlung und eine unerlaubte Handlung, im Übrigen besteht Schadensersatzpflicht nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung. Haftpflicht.
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https://www.wissen.de//lexikon/unfall
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